Ausführungsplanung

Ausführungspläne sind im Rahmen der Ausführungsplanung die vollständige zeichnerische Darstellung der geplanten baulichen Anlage. Ausführungspläne bilden in Form von Ausführungs- und Detailplänen die Grundlage für die Leistungsbeschreibungen und für die Ausführung baulicher Anlagen. Sie enthalten alle für die Ausführung erforderlichen Einzelangaben. Mit der Ausführungsplanung muss die vorhandene Planung so umgesetzt werden können, dass sie den Schweizer Bauvorschriften und den "Allgemein anerkannten Regeln der Baukunst" entspricht.

Was beinhaltet die Ausführungsplanung?
Ein Ausführungsplan ist im Regelfall im Masstab 1:50 angefertigt und eignet sich daher vor allem für die Darstellung von Gebäudeansichten, Draufsichten, waagerechten (Grundrisse) und senkrechten Gebäudeschnitten. In der Regel sind zu diesem Zeitpunkt die beauftragten Handwerker bereits beratend eingebunden und werden vom Architekten koordiniert. Neben den Rohbauelementen, Zusammen mit den Angaben der Fachplaner erstellt der Architekt eine detaillierte Baupläne und Projektbeschriebe. Diese Unterlagen bilden schliesslich die Basis für die Arbeit der Handwerker und Fachfirmen.
Grundrisse
Neben den Rohbauelementen, wie Mauern, Fenster- und Türöffnungen sowie Treppen werden im Grundrissplan auch die festen Installationen, wie Sanitär- und Küchenapparate, Radiatoren und andere feste Einrichtungen eingezeichnet; dies gilt auch für fest eingebaute Möbel, Türzargen und die Richtung der Türbewegung. Hinweise auf Hauptschnittpläne, Fassadenschnitte und Detailpläne von Treppen oder Kaminen werden übersichtlich und konsequent eingetragen. Die einzelnen Räume werden mit Zwecksbestimmung, Höhenkote (roh und fertig) sowie Angaben über die Fertigbeläge von Böden, Wänden und Decken angeschrieben.
Schnitte
Der Schnitt beschränkt sich im allgemeinen auf den Rohbau und zeigt die Elemente der Konstruktion, wie Wände, Decken, Dächer, Brüstungen, Stürze und Treppen. Ebenfalls einzutragen sind Materialbezeichnungen und Angaben über den Aufbau von Boden-, Decken- und Dachkonstruktionen. Auch das angewachsenene wie auch das neu gestaltete Terrain muss auf dem Schnitt ersichtlich sein. Gebäudeteile, die hinter der Schnittebene liegen, werden ebenfalls dargstellt.
Fassaden/Ansichten
Im Fassadenplan werden alle sichtbaren Konstruktionsteile, soweit dies zeichentechnisch möglich ist, dargestellt, wie beispielsweise Dachgesimse, Dachrinnen und Ablaufrohre, Fenstereinfassungen, Sockellinien, Geländer, Mauerwerkfugen und Platteneinteilungen. Bei den Fenstern werden die Sprossenteilung und die Öffnungsart abgegeben. Die dargestellten Materialien werden bezeichnet und das gewachsenene und neu gestaltete Terrain eingetragen.
Detailpläne
Danach werden in Detailplänen Einzelheiten einer "gröberen Zeichnung" in einem geeigneten Masstab, wenn nötig sogar Massstab 1:1 dargestellt werden, um Aufbau und Anschlüsse besser erkennen zu lassen. Ein Detailplan beinhaltet im Vergleich zum Werkplan "zusätzliche Angaben", der Informationsgehalt der Detailzeichnung geht folglich über den der Werkzeichnung hinaus. Die Darstellung erfolgt in den Massstäben 1:20, 1:10, 1:5, 1:1.

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