Ein gemütlicher Sitzplatz im Garten wertet jede Liegenschaft auf und erweitert den Wohnraum ins Freie - doch nicht alles, was schön ist und den eigenen Vorstellungen entspricht, ist auch ohne weiteres erlaubt. Wer einen Gartensitzplatz plant, sollte sich frühzeitig und gründlich über die geltenden Baubewilligungspflichten informieren.
Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Die Frage nach der Notwendigkeit einer Baubewilligung für einen Gartensitzplatz kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier spielen verschiedene Faktoren eine entscheidende Rolle:
- Grösse und Gestaltung des Sitzplatzes: Je grösser der geplante Sitzplatz und je massiver die Bauweise, desto wahrscheinlicher ist eine Genehmigungspflicht. Ein einfacher Kiesbelag oder lose verlegte Platten werden in der Regel anders behandelt als eine fest betonierte Fläche mit Mauern oder einem fest installierten Grill.
- Überdachung: Ist eine Überdachung des Sitzplatzes geplant, sei es in Form einer Pergola, einer festen Überdachung oder auch eines kleinen Gartenhauses, ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. Solche Bauten gelten in der Regel als Gebäude oder bauliche Anlagen.
- Eingriffe in den Boden: Sind für den Sitzplatz größere Erdarbeiten notwendig, zum Beispiel um eine ebene Fläche zu schaffen oder Stützmauern zu errichten, ist dies oft bewilligungspflichtig. .
- Materialien: Auch die verwendeten Materialien können eine Rolle spielen. Der grossflächige Einsatz von versiegelnden Materialien kann beispielsweise Auswirkungen auf den Wasserhaushalt haben und daher bewilligungspflichtig sein. .
- Kantonale und kommunale Bauordnungen: In der Schweiz ist die Baugesetzgebung primär Sache der Kantone. Innerhalb der Kantone können die Gemeinden in ihren Baureglementen ergänzende oder präzisierende Regelungen treffen. Es ist daher unerlässlich, sich sowohl über die kantonalen als auch über die kommunalen Bestimmungen zu informieren.
- Zonenplan: Der gültige Zonenplan der Gemeinde gibt Auskunft darüber, welche Nutzungen und Bauten in der jeweiligen Zone zulässig sind. In bestimmten Schutzzonen können die Anforderungen strenger sein.
- Nähe zur Grundstücksgrenze: Bei Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe der Grundstücksgrenze sind oft die Zustimmung der Nachbarn und besondere Grenzabstände einzuhalten, was ebenfalls im Bewilligungsverfahren geprüft wird.
Wie finde ich heraus, ob mein Gartensitzplatz genehmigungspflichtig ist?
Der sicherste Weg zur Klärung führt über die zuständige Baubehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Kantons. Dort erhalten Sie Auskunft über die spezifischen Bestimmungen und das notwendige Verfahren. Folgende Schritte werden empfohlen:
- Recherche auf der Website der Gemeinde/des Kantons: Viele Behörden stellen Informationen zu Baubewilligungen und die entsprechenden Formulare online zur Verfügung.
- Recherche auf der Website der Gemeinde/des Kantons: Viele Behörden stellen Informationen zu Baubewilligungen und die entsprechenden Formulare online zur Verfügung
- Kontaktaufnahme mit dem Bauamt: Ein Anruf oder eine E-Mail an das zuständige Bauamt kann erste Fragen klären.
- Persönliche Vorsprache: Bei komplexeren Vorhaben ist es ratsam, persönlich beim Bauamt vorzusprechen und die Pläne zu besprechen. Dies kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und die richtige Vorgehensweise zu klären.
- Bauantrag stellen (falls erforderlich): Wenn eine Genehmigungspflicht besteht, müssen Sie einen formellen Bauantrag stellen. Die erforderlichen Unterlagen (Pläne, Beschreibungen etc.) sind in der Regel auf der Internetseite der Behörde oder direkt beim Bauamt erhältlich.
Was sind die möglichen Folgen eines nicht genehmigten Bauvorhabens?
Wer einen Gartensitzplatz ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet oder verändert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Dazu gehören:
- Rückbauverfügung: Die Behörde kann den vollständigen oder teilweisen Rückbau des nicht bewilligten Sitzplatzes anordnen.
- Bussen: Je nach Kanton und Schwere des Verstosses können empfindliche Bussen verhängt werden.
- Streitigkeiten mit Nachbarn: Unbewilligte Bauten können zu Streitigkeiten mit Nachbarn führen, insbesondere wenn deren Rechte beeinträchtigt werden.
Es liegt daher im eigenen Interesse, sich vor Baubeginn umfassend zu informieren und gegebenenfalls das erforderliche Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Auch wenn der Aufwand zunächst grösser erscheint, schützt dies vor späteren Problemen und Kosten. Ein bewilligter Gartensitzplatz bringt nicht nur Freude, sondern auch Rechtssicherheit.
Checkliste: Brauche ich für meinen Gartensitzplatz eine Baubewilligung?
- Wird etwas dauerhaft befestigt (z. B. Betonplatten, Plattenbelag)?
- Ist eine Überdachung oder feste Einfassung geplant?
- Befindet sich der Sitzplatz in Grenznähe oder auf abschüssigem Gelände?
- Liegt das Grundstück in einer Schutzzone oder ausserhalb der Bauzone?
- Werden Terrainveränderungen (Aufschüttungen/Abgrabungen) vorgenommen?
→ Wenn mindestens eine Frage mit JA beantwortet wird, ist eine Baubewilligung wahrscheinlich erforderlich.
Tipp: Viele Gemeinden bieten Merkblätter oder Beratungsgespräche an – ein Anruf beim Bauamt kann unnötige Verzögerungen verhindern.
Professionelle Baueingabepläne für Ihr Gartensitzplatz-Projekt
Ein sauber geplanter Bau spart Zeit, Geld und Ärger mit Behörden. Für viele Gemeinden ist ein vollständiger Baueingabeplan Pflicht, um eine Baubewilligung für ein Carport zu erhalten. Dazu gehören unter anderem Situationsplan, Grundriss, Schnitt und Ansichten im geforderten Massstab – erstellt nach den kantonalen Vorschriften. Gerade bei kleineren Bauvorhaben wie einem Gartensitzplatz wird die Einreichung präziser Planunterlagen oft unterschätzt.
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