Telefon 031 311 44 55 | E-Mail info@archify.ch
3D Visualisierung und CAD Dienstleistungen Schweiz
Willkommen im Blog von Archify

Carport bauen in der Schweiz: Das müssen Sie wissen

Carport bauen in der Schweiz: Das müssen Sie wissen

Ein Carport ist eine praktische und oft günstigere Alternative zur klassischen Garage. Wer sein Fahrzeug vor Witterungseinflüssen schützen möchte, denkt früher oder später über einen Autounterstand nach. Doch bevor Sie mit dem Bau starten, sollten Sie sich umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Anforderungen und Vorteile informieren. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte rund um das Thema Carport in der Schweiz zusammen.

Was ist ein Carport?

Ein Carport ist ein überdachter Abstellplatz für Autos und andere Fahrzeuge, der sich durch seine offene Bauweise von einer geschlossenen Garage unterscheidet. Manchmal spricht man auch von einem Autounterstand. Typischerweise bestehen Carports aus einem Tragwerk und einem Dach, während Seitenwände fehlen oder nur in reduzierter Form vorhanden sind. Diese offene Bauweise bietet nicht nur Schutz vor Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee und intensiver Sonneneinstrahlung, sondern kann auch ökologische Vorteile haben, z.B. durch die im Vergleich zum Garagenbau geringere Versiegelung des Bodens.

Die einfache Bauweise von Carports ermöglicht oft eine schnellere Errichtung und eine grössere Flexibilität bei der Gestaltung und Platzierung auf dem Grundstück. Sie können freistehend oder als Anbau an ein Haus oder ein anderes Bauwerk errichtet werden. Zudem lassen sich Carports bei Bedarf oft leichter erweitern oder an veränderte Bedürfnisse anpassen als massive Garagen. Ihre offene Struktur trägt außerdem dazu bei, dass Feuchtigkeit am Fahrzeug schneller abtrocknet und somit Korrosion vorgebeugt wird.

Vorteile eines Carports

  • Kostenersparnis: In der Regel günstiger als der Bau einer Garage.
  • Belüftung: Durch die offene Bauweise entsteht keine Staunässe – Rostgefahr wird reduziert.
  • Schnelle Bauzeit: Viele Modelle sind als Bausatz erhältlich.
  • Flexibilität: Auch als Fahrradunterstand, Lagerfläche oder mit integriertem Geräteschuppen nutzbar.
  • Optik: Moderne Designs aus Holz, Metall oder Aluminium passen sich gut ans Haus an.

Baubewilligung – ist ein Carport bewilligungspflichtig?

Die Frage, ob für einen Carport eine Baubewilligung erforderlich ist, kann in der Schweiz nicht pauschal beantwortet werden. Mangels einer nationalen Baugesetzgebung obliegt die Regelung den einzelnen Kantonen und deren Gemeinden. Dies führt zu einer Vielzahl von Bestimmungen, die auch die Zonenzugehörigkeit des Grundstücks berücksichtigen. Während die meisten Kantone Carports als bewilligungspflichtige Bauten einstufen, kann es unter Umständen - insbesondere bei sehr kleinen und offenen Bauten - Ausnahmen als bewilligungsfreie Kleinbauten geben. Es wird dringend empfohlen, sich bei der zuständigen Gemeinde nach den spezifischen Vorschriften zu erkundigen.

Kriterien, die die Bewilligungspflicht beeinflussen

  • Grösse und Höhe: Je nach Kanton gelten Schwellenwerte. Ein Carport mit einer Fläche über 10–30 m² oder einer Höhe über 2.5 m gilt in vielen Kantonen bereits als bewilligungspflichtig.
  • Fundament und Verankerung: Wird das Carport fest mit dem Boden verbunden (Betonfundament, Schraubfundamente) oder an ein bestehendes Gebäude angeschlossen, erhöht das die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligungspflicht.
  • Zonenvorschriften: In Wohn-, Landwirtschafts- oder Mischzonen gelten unterschiedliche Regeln. In der Landwirtschaftszone sind Bauten oft nur mit Ausnahmebewilligung möglich.
  • Abstände zu Nachbargrundstücken: Wird der Mindestabstand zur Parzellengrenze unterschritten, kann eine Ausnahmebewilligung oder eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn erforderlich sein.
  • Gestaltungs- oder Ortsbildvorgaben: In schützenswerten Ortsbildern oder bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine ästhetische Prüfung durch die Baukommission möglich.
  • Brandschutzvorgaben: Besonders bei Grenzbauten (z. B. 0–1 m zur Parzellengrenze) gelten verschärfte Brandschutzvorschriften gemäss VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen).

Wann kann ein Carport bewilligungsfrei sein?

Ein Carport kann unter bestimmten Voraussetzungen als "verfahrensfreie Baute" gelten, wenn:

  • die Fläche unterhalb der kantonal geregelten Grenze liegt (z. B. kleiner als 10 m²).
  • keine festen Fundamente errichtet werden (z. B. mobiles Carport oder Zeltstruktur).
  • es sich um eine temporäre Anlage handelt (z. B. für wenige Monate).
  • die Gemeinde in ihrer Bauordnung explizit kleine Nebenbauten ohne Bewilligung erlaubt.

Achtung: Auch wenn keine Baubewilligung erforderlich ist, verlangen viele Gemeinden dennoch eine formlose Bauanzeige. Diese dient zur Prüfung der Einhaltung der Grenzabstände, Zonenvorschriften und allfälliger Auflagen.

Beispiele:

  • BE (Kanton Bern): Carports mit weniger als 10 m² Grundfläche können bewilligungsfrei sein, sofern alle Abstandsvorschriften eingehalten werden.
  • ZH (Kanton Zürich): Ein Carport gilt in der Regel als bewilligungspflichtig, ausser es handelt sich um eine untergeordnete, temporäre Nebenbaute.
  • AG (Kanton Aargau): Carports benötigen meistens eine ordentliche Baubewilligung, insbesondere wenn sie über 2.5 m hoch oder grösser als 15 m² sind.
  • LU (Kanton Luzern): Carports gelten als baubewilligungspflichtig, da sie als Bauten mit fester Verbindung zum Boden betrachtet werden. Ausnahmen bestehen für kleinere Bauten, die in der kantonalen Verordnung als bewilligungsfrei aufgeführt sind.
  • VD (Kanton Waadt): Auch im Kanton Waadt ist für den Bau eines Carports in der Regel eine Baubewilligung erforderlich. Die genauen Anforderungen können je nach Gemeinde variieren. Es ist daher ratsam, sich vorab bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu informieren.

Professionelle Baueingabepläne für Ihr Carport-Projekt

Für viele Gemeinden sind vollständige Baueingabepläne Pflicht, um eine Baubewilligung für ein Carport zu erhalten. Dazu gehören unter anderem Situationsplan, Grundriss, Schnitt und Ansichten im geforderten Massstab – erstellt nach den kantonalen Vorschriften. Gerade bei kleineren Bauvorhaben wie einem Carport wird die Einreichung präziser Planunterlagen oft unterschätzt.

Falls Sie für Ihr Carport-Projekt professionelle Baueingabepläne durch Architekten benötigen, unterstützt Sie Archify gerne dabei. Unser Team erstellt präzise, bewilligungsfähige Pläne – schnell und kostengünstig.

  • Ideal für Baugesuche bei Ihrer Gemeinde
  • Individuelle Planung für Bausätze oder Sonderanfertigungen
  • Kompatibel mit allen gängigen Anforderungen (z.B. PDF + DWG)


Jetzt unverbindlich anfragen unter: www.archify.ch oder direkt per E-Mail an info@archify.ch


Invalid Input
5.0
Basierend auf 27 Bewertungen